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Stichwort English Beschreibung
Bauabnahme, öffentlich-rechtliche official public acceptance of building work; final building inspection; final approval by a public office Die Abnahme von Bauwerken durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Sie erfolgt durch die zuständigen Bauordnungsämter. Bei festgestellten Verstößen gegen die Vorschriften der Bauordnung oder Abweichungen vom Inhalt der Baugenehmigung können sie nach freiem Ermessen entscheiden, ob z.B. eine Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsverfügung erlassen werden soll. In der Vergangenheit wurden diese Vorschiften zunehmend gelockert. An die Stelle von behördlichen Bauabnahmen durch die Bauaufsichtsbehörden traten zunehmend eigenverantwortliche Bauabnahmeermächtigungen an Architekten und Bauingenieure. Es handelt sich zum Beispiel um Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg oder Hessen.

Teilweise sind allerdings Abnahmen von bestimmten Teilleistungen oder Bereichen durch behördliche oder behördlich ermächtigte Spezialisten vorgeschrieben. Dies betrifft z.B. bestimmte Brandschutzeinrichtungen. Auch neu erstellte oder erneuerte Feuerungs- und Abgasanlagen sind in vielen Bundesländern durch den zuständigen Schornsteinfeger vor der Inbetriebnahme abzunehmen. Eine Rohbauabnahme von neu errichteten Schornsteinen (die noch nicht durch andere Bauteile verkleidet und verdeckt sind) ist oft nicht mehr vorgeschrieben, kann aber trotzdem sinnvoll sein, da sich bei der Endabnahme entdeckte Fehler dann nur noch mit größerem Kostenaufwand beheben lassen. Teilweise ist die Rohbauabnahme durch den Schornsteinfeger durch die Pflicht ersetzt worden, sogenannte Fachunternehmererklärungen von den ausführenden Handwerksbetrieben erstellen zu lassen und aufzubewahren.